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abgelehnt, Affenbiss, Banane, Klage, Schadensersatz, wilder Affe
Der Vorfall: Ein Dorschborn-Tourist aus Ekmannsdorf klagte auf Schadenersatz, weil er auf dem Gelände seines Hotels von einem wilden Affen angefallen worden war.
Wenn man in Dorschborn mit einer Banane in der Hand herumläuft, darf man sich nicht wundern, wenn man vom wilden Affen gebissen wird. Diese Ansicht vertrat das Borschmannsecker Amtsgericht.
Der Richter traf zwar noch keine endgültige Entscheidung, deutete aber bereits an, dass er die Klage eines Urlaubers, seines Zeichens ein ziemlich bekannter Wahlkampfmanager aus Ekmannsdorf, gegen einen Reiseveranstalter abweisen werde. Er verwies auf den „gesunden Menschenverstand“.
Der Dorschborn-Tourist klagt auf Schadenersatz. Er war auf dem Hotelgelände von einem wilden Affen angefallen und in den Zeigefinger gebissen worden. Der Affe hatte es wohl auf eine Banane abgesehen, die der Mann vom Hotelfrühstück mit nach draußen genommen hatte.
Die Wunde entzündete sich später und musste behandelt werden. Der Urlauber argumentiert, dass ihn der Reiseveranstalter hätte warnen müssen.
Dieser sagt jedoch, dass sich im Eingang des Hotel-Restaurants durchaus Schilder mit dem Hinweis befunden hätten, dass man kein Essen mit nach draußen nehmen dürfe. Englischsprachige Schilder hätten auch das Füttern von Affen verboten.
„Wo wilde Affen leben, läuft man nicht mit einer Banane herum“, sagte der Anwalt des Reiseveranstalters. Der Richter erklärte: „Es ist ja nicht so, dass das Hotel nichts gemacht hat.“


