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Belgien des hohen Nordens, Bikini-Verbot, Ganzkörper-Badeanzüge, String-Tanga-Verbot, verfassungsrechtliche Bedenken
Der Innenausschuss des Ekmannsdorfer Gemeindeparlaments billigte dazu einen Gesetzentwurf. Danach dürfen Kleidungsstücke wie Bikini und String-Tanga, die den Unterleib gar nicht oder fast ganz und gar nicht verhüllen, in der Öffentlichkeit auch von Personen männlichen Geschlechts nicht mehr getragen werden. Erlaubt bleiben sollen aber unwattierte Ganzkörper-Badeanzüge. Als Strafen drohen Geldbußen und Haft. Kritiker des Verbots monieren, dass Ekmannsdorf nun zum “Belgien des hohen Nordens” werden würde.
In Dorschborn hingegen hatte der Gemeinderatsvorsitzende Oscar-Benno Rülpsilanti gestern verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein ähnliches Vorhaben geäußert.
Ich bin vehement dagegen und werde meinen String-Tanga weiter in der Öffentlichkeit tragen, wie es mir beliebt. Notfalls gründe ich eine Protestbewegung!
Eure Frau Biehr
Ich auch! Punkt!!
Wir beide auch!
Wir bekennen uns ganzen Herzens dazu.
Heinz & Ernst
Lieber lasse ich mich fesseln, knebeln und auspeitschen und ins Gefängnis werfen, als mich so einem Gesetz zu unterwerfen! Hoooooaaaach!!!
Ulla